Zurück zur Startseite Heilpraktiker Seidl Straubing
Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heilpraktiker Martin Seidl · Straubing · Stand: Juni 2024

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Behandlungen, Beratungen und sonstigen Leistungen von Martin Seidl, Heilpraktiker, Stadtgraben 17, 94315 Straubing (nachfolgend „Heilpraktiker"), gegenüber Patientinnen und Patienten sowie sonstigen Leistungsempfängern (nachfolgend „Patient").

Mit der Inanspruchnahme der Leistungen und der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags erkennt der Patient diese AGB an.

Inhaltsverzeichnis
  1. § 1 Behandlungsvertrag und Leistungsumfang
  2. § 2 Anamnese und Einwilligung
  3. § 3 Terminvereinbarung und Terminabsagen
  4. § 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
  5. § 5 Keine Kassenzulassung – Kostenerstattung
  6. § 6 Gesundheitsdaten und Einwilligung (DSGVO)
  7. § 7 Schweigepflicht und Datenschutz
  8. § 8 Haftung
  9. § 9 Abgrenzung zur ärztlichen Heilkunde
  10. § 10 Gerichtsstand
  11. § 11 Salvatorische Klausel

§ 1 Behandlungsvertrag und Leistungsumfang

Zwischen dem Heilpraktiker und dem Patienten kommt ein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 630a ff. BGB zustande. Der Vertrag entsteht durch die ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung über die Durchführung einer Heilbehandlung, spätestens mit dem Beginn der ersten Behandlung.

Der Heilpraktiker erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen der Naturheilkunde und des Heilpraktikerrechts (HPG). Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:

  • Anamnese und naturheilkundliche Diagnostik
  • Klassische Homöopathie nach Samuel Hahnemann
  • Akupunktur und Triggerpunkttherapie
  • Orthomolekulare Medizin
  • Darmgesundheit, Mikrobiomdiagnostik und -therapie
  • Neuraltherapie nach Huneke
  • Labordiagnostik und Präventionsmedizin

Der Heilpraktiker schuldet eine Behandlung nach dem anerkannten Stand der Naturheilkunde und gemäß den gesetzlichen Vorschriften, keinen bestimmten Behandlungserfolg (Dienstleistungsvertrag, kein Werkvertrag). Der Heilpraktiker ist berechtigt, einen Patienten abzulehnen oder die Behandlung jederzeit zu beenden, wenn sachliche Gründe vorliegen (z.B. fehlende Behandlungsindikation oder Vertrauensverlust). In diesem Fall weist der Heilpraktiker den Patienten auf andere Behandlungsmöglichkeiten hin.

§ 2 Anamnese, Aufklärung und Einwilligung

Vor jeder Behandlung führt der Heilpraktiker eine ausführliche Anamnese durch. Der Patient ist verpflichtet, alle für die Behandlung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere:

  • Aktuelle Beschwerden, Erkrankungen und Symptome
  • Vorerkrankungen und bisherige Behandlungen
  • Eingenommene Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Naturheilmittel
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • Schwangerschaft oder Stillzeit

Der Heilpraktiker klärt den Patienten vor der Behandlung über Art, Umfang, Risiken und Alternativen der vorgesehenen Behandlung auf. Die Einwilligung erfolgt schriftlich auf dem Behandlungsbogen.

Der Patient hat das Recht, eine Einwilligung jederzeit zu widerrufen und die Behandlung abzubrechen. Der Heilpraktiker wird auf geeignete Alternativen hinweisen.

Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei Patienten unter 14 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter beim Erstgespräch anwesend sein.

§ 3 Terminvereinbarung und Terminabsagen

Alle Behandlungen finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website vereinbart werden.

Terminabsage durch den Patienten

Der Patient ist verpflichtet, vereinbarte Termine rechtzeitig abzusagen oder zu verschieben. Eine Absage oder Umplanung muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Die Absage kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

Ausfallhonorar bei nicht rechtzeitiger Absage:

Bei Nichterscheinen oder bei einer Absage, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin eingeht, behält sich der Heilpraktiker vor, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Patient nachweislich aus einem wichtigen Grund (z.B. akute Erkrankung, Notfall) verhindert war.

Bei Neuterminvereinbarungen nach einer verspäteten Absage wird die verbleibende Behandlungszeit genutzt. Eine Haftung des Heilpraktikers für entstandene Unannehmlichkeiten infolge kurzfristiger Absagen besteht nicht.

Terminabsage durch den Heilpraktiker

Der Heilpraktiker wird vereinbarte Termine nur in Ausnahmefällen (z.B. eigene Erkrankung, Notfall) absagen. In solchen Fällen wird der Patient so früh wie möglich benachrichtigt und es wird umgehend ein Ersatztermin angeboten.

Verspätetes Erscheinen

Bei verspätetem Erscheinen des Patienten kann nur die verbleibende Zeit der vereinbarten Behandlungsdauer genutzt werden. Das volle Honorar wird dennoch berechnet.

§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der heilpraktischen Leistungen erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) sowie des jeweils gültigen Honorarverzeichnisses der Praxis. Das aktuelle Honorarverzeichnis liegt in der Praxis aus und wird dem Patienten auf Nachfrage mitgeteilt.

Nach der Behandlung erhält der Patient eine ordnungsgemäße Rechnung, die den Anforderungen der §§ 14 UStG, 12 GOÄ und dem GebüH entspricht.

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann bar in der Praxis oder per Banküberweisung erfolgen. Eine Barzahlung ist durch Quittung zu belegen.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Heilpraktiker vor, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren geltend zu machen. Vor der Einleitung weiterer Maßnahmen wird dem Patienten eine Zahlungserinnerung mit angemessener Frist zugesandt.

Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

§ 5 Keine Kassenzulassung – Hinweis zur Kostenerstattung

Wichtiger Hinweis: Heilpraktiker Martin Seidl ist kein Kassenarzt und hat keine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach SGB V. Die Leistungen dieser Praxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) grundsätzlich nicht erstattet.

Patienten, die einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, haben die Behandlungskosten grundsätzlich selbst zu tragen. Einzelne gesetzliche Krankenkassen erstatten freiwillig Teilbeträge für bestimmte naturheilkundliche Leistungen auf Basis von Satzungsleistungen (§ 11 Abs. 6 SGB V). Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eventuelle Kostenerstattungsmöglichkeiten. Der Heilpraktiker übernimmt keine Garantie für eine Erstattung durch Krankenkassen.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Patienten mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder einem Beihilfeanspruch können die Heilpraktikerleistungen in der Regel nach dem GebüH abrechnen. Die Erstattungsfähigkeit hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Der Heilpraktiker stellt auf Wunsch eine GebüH-konforme Rechnung aus. Eine Garantie für die Erstattung durch die private Krankenversicherung kann nicht übernommen werden.

Es wird empfohlen, vor Behandlungsbeginn die Erstattungsbedingungen mit dem privaten Krankenversicherer oder der zuständigen Beihilfestelle zu klären.

§ 6 Verarbeitung von Gesundheitsdaten und Einwilligung

Zur Durchführung der Heilbehandlung ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten des Patienten erforderlich. Gesundheitsdaten sind gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders schutzwürdige personenbezogene Daten.

Der Patient willigt ausdrücklich in die Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten ein. Diese Einwilligung wird zu Beginn der Behandlung schriftlich eingeholt und umfasst insbesondere:

  • Erfassung und Speicherung der Anamnese, Krankengeschichte und Befunde
  • Erstellung und Führung einer elektronischen oder papiergebundenen Patientenakte
  • Übermittlung von Untersuchungsmaterial und -ergebnissen an Labore (nur für diagnostische Zwecke)
  • Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail für Terminvereinbarungen und Ergebnismitteilungen

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Im Falle eines Widerrufs kann die Behandlung aus rechtlichen Gründen möglicherweise nicht fortgesetzt werden. Aufbewahrungspflichten für bereits erstellte Unterlagen bleiben unberührt.

Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 7 Schweigepflicht und Datenschutz

Der Heilpraktiker unterliegt der beruflichen Schweigepflicht gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Alle im Rahmen der Behandlung erhaltenen Informationen sowie sämtliche Gesundheitsdaten werden streng vertraulich behandelt.

Eine Weitergabe von Patientendaten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten erfolgt nicht. Ausnahmen bestehen nur in folgenden gesetzlich geregelten Fällen:

  • Gesetzliche Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Gerichtliche Anordnung
  • Weitere gesetzlich normierte Auskunftspflichten

Mit Unterzeichnung des Behandlungsvertrags kann der Patient bestimmte Dritte (z.B. behandelnde Ärzte, Angehörige) von der Schweigepflicht entbinden. Die Entbindungserklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister (z.B. Labore) sind ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet und werden entsprechend vertraglich gebunden.

§ 8 Haftung

Der Heilpraktiker haftet für Schäden, die durch eine fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für den Behandlungserfolg besteht nicht, da heilpraktische Behandlungen auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erbracht werden.

Der Heilpraktiker haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Patient:

  • unvollständige oder unrichtige Angaben im Rahmen der Anamnese gemacht hat
  • Behandlungsempfehlungen oder ärztliche Hinweise nicht befolgt hat
  • Medikamente oder andere Präparate ohne Absprache eingenommen hat
  • die Behandlung selbst oder durch Dritte beeinflusst hat

Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Heilpraktiker auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Der Heilpraktiker ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.

§ 9 Abgrenzung zur ärztlichen Heilkunde

Wichtiger Hinweis: Die Tätigkeit des Heilpraktikers ist keine ärztliche Tätigkeit. Heilpraktiker sind keine Ärzte im Sinne des deutschen Arztrechts und dürfen keine ärztlichen Leistungen erbringen, die dem Arzt nach Approbationsordnung vorbehalten sind.

Der Heilpraktiker empfiehlt dem Patienten ausdrücklich, bei akuten und schwerwiegenden Erkrankungen, bei ungeklärten Beschwerden oder in Notfallsituationen unverzüglich einen Arzt aufzusuchen oder den Notruf 112 zu rufen. Die naturheilkundliche Behandlung ergänzt die ärztliche Versorgung, ersetzt sie aber nicht.

Bei bestehenden ärztlichen Diagnosen oder laufenden medizinischen Behandlungen empfiehlt der Heilpraktiker, den behandelnden Arzt über die geplante naturheilkundliche Behandlung zu informieren, um Wechselwirkungen zu vermeiden.

Die auf der Website sowie in der Praxis gegebenen Informationen zu Therapiemethoden stellen keine Heilaussagen im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dar.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Straubing, sofern der Patient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder sofern der Patient nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Für Patienten, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand, insbesondere der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers gemäß §§ 12 ff. ZPO.

§ 11 Salvatorische Klausel und Änderungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für etwaige Lücken dieser AGB.

Der Heilpraktiker behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Patienten mit bestehenden Behandlungsverhältnissen werden über wesentliche Änderungen informiert. Bei Fortsetzung der Behandlung nach Inkenntnissetzung von geänderten AGB gelten diese als anerkannt.

Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand dieser AGB

Version: Juni 2024

Herausgeber: Martin Seidl, Heilpraktiker

Adresse: Stadtgraben 17, 94315 Straubing

Kontakt: +49 9421 78 34 56 · info@heilpraktiker-seidl-straubing.de

© 2024 Heilpraktiker Martin Seidl · Stadtgraben 17 · 94315 Straubing
Startseite Impressum Datenschutzerklärung